Familienzulagen für diverse Familienkonstellationen

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Wirst du bald ein Elternteil sein und stehst in einem Beschäftigungsverhältnis? Möchtest du herausfinden, ob du – basierend auf deiner familiären Situation – Anspruch auf Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und Familienzulagen hast? Es gibt verschiedenste Familienkonstellationen, darunter zählen z.B. auch getrennt erziehende Eltern, Alleinerziehende, Regenbogenfamilien, Adoptiveltern, verwitwete oder Waiseneltern, Eltern ohne schweizerische Staatsbürgerschaft, Pflegeeltern und viele andere, die potenziell Anspruch auf Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und Familienzulagen haben können. Die individuellen Voraussetzungen können je nach familiärer Situation variieren. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass du dich aktiv über deine spezifischen Rechte in Bezug auf diese Themen informierst. Im Folgenden erfährst du, welche Bestimmungen auf diverse Familienkonstellationen zutreffen.
Aus Mangel an praktikablen geschlechtsneutralen Alternativen werden im Text Begriffe wie Elternteil und Mutter verwendet. Damit sind immer alle Menschen gemeint, die Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben – dies schließt explizit Menschen aller Geschlechter ein. Außerdem bieten diese Informationen einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es ist empfehlenswert, sich bei speziellen Fragen an eine:n Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht oder an die Familienausgleichskasse zu wenden.

Gibt es Besonderheiten für Alleinerziehende bei Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und Familienzulagen?

Als alleinerziehendes Elternteil hast du (unter gewissen Bedingungen) denselben Anspruch auf Elternzeit wie in einer Partnerschaft. Informiere dich im zugehörigen Beitrag genauer zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub.
In der Schweiz erhalten Arbeitnehmende und Selbstständige die Familienzulagen direkt. Wenn du weder eine arbeitnehmende noch selbstständigerwerbende Person bist, kann der andere Elternteil die Familienzulagen beziehen und an dich weiterleiten. Wenn das nicht geschieht, kannst du beantragen, dass die Familienausgleichskasse des anderen Elternteils dir die Zulagen direkt auszahlt (Drittauszahlung). Der Stiefvater kann die Zulagen erhalten, wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist. Wenn beide Eltern erwerbstätig sind und die elterliche Sorge teilen, hat der biologische Vater Vorrang beim Bezug der Zulagen. Wenn die Mutter alleinige Sorge hat, erhält der Stiefvater die Zulagen anstelle des biologischen Vaters.

Welche Regelungen gelten bei nicht-leiblichen (Adoptiv-)Eltern, Pflegeeltern oder gleichgeschlechtlichen Paaren?

Nicht-leibliche (Adoptiv-)Eltern und Pflegeeltern haben in der Regel die gleichen Ansprüche auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub wie biologische Eltern. Gleichgeschlechtliche Paare haben ebenfalls die gleichen Rechte und Ansprüche wie heterosexuelle Paare. Die Schweiz hat die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare legalisiert, was bedeutet, dass sie auch Anspruch auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Familienzulagen haben.
Beachte: Eine Tagespflege reicht nicht aus und du hast in diesem Fall keinen Anspruch auf Familienzulagen.

Welche Regelungen hinsichtlich der Familienzulagen gelten für Eltern ohne schweizerische Staatsbürgerschaft?

Eltern ohne schweizerische Staatsbürgerschaft, die in der Schweiz leben und arbeiten, haben in der Regel die gleichen Ansprüche auf Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Familienzulagen wie schweizerische Staatsangehörige. Es gibt jedoch bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss dieser Leistungen zu kommen, wie beispielsweise die Zahlung von Beiträgen in die schweizerische Sozialversicherung.

Haben Personen in einem Konkubinat Anspruch auf Familienzulagen?

Das Gesetz in der Schweiz sieht keine Zulagen für Kinder des Konkubinatspartners oder der Konkubinatspartnerin vor. Anspruch auf Familienzulagen für Stiefeltern besteht nur in Fällen einer Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft.

Haben verwitwete oder Waiseneltern ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen?

Verwitwete oder Waiseneltern haben in der Regel ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen. Diese Leistungen können dazu beitragen, die Kosten der Kinderbetreuung zu decken und die finanzielle Belastung zu mildern.

Haben Großeltern oder andere Verwandte, die sorgeberechtigt sind, ebenfalls Anspruch auf Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und Familienzulagen?

In der Regel haben Großeltern oder andere Verwandte, die sorgeberechtigt sind, keinen Anspruch auf Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub in der Schweiz. Diese Leistungen sind in erster Linie für die Eltern vorgesehen.

Das war ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub und Familienzulagen in diversen Familienkonstellationen. Es ist wirklich wichtig, dass du dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten informierst und alle nötigen Anträge fristgerecht einreichst. Wenn du dich intensiver mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest, schau gerne in unsere weiteren Beiträge rund um Mutterschutz oder Wiedereinstieg nach einer Geburt. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier angegebenen Ansprechperson jederzeit – auf Wunsch auch anonym – zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Schweizerische Post

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