Allgemeine Informationen zur staatlichen Altersvorsorge

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Denkst du in letzter Zeit häufiger darüber nach, wie du finanziell während deiner Rente abgesichert sein wirst? Fragst du dich, wie genau die Rente in der Schweiz geregelt ist und ab wann du Rente bekommst? In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Altersvorsorge in der Schweiz.

Grundsätzlich steht allen Personen die gesetzliche Rente zu, die mehr als 1 Jahr in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingezahlt haben.
Beiträge in die AHV müssen nicht versteuert werden, dafür können auf Renteneinkünfte, die du im Ruhestand erhältst, Steuern anfallen. Wenn du Fragen zu den steuerlichen Aspekten der gesetzlichen Rente hast, findest du Informationen über externe Anlaufstellen zur finanziellen Altersvorsorge in einem separaten Beitrag in dieser Mediathek.

Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung

Wie viel du in die AHV einzahlen musst, richtet sich nach deinem monatlichen Verdienst. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 10,6 % deines Bruttoeinkommens (Stand: Juni 2023). Davon musst du jedoch nur die Hälfte zahlen, da die andere Hälfte dein Arbeitgeber übernimmt. Das heißt, 5,3 % deines Gehalts gehen als Beiträge in die AHV. Deine eingezahlten Beiträge werden allerdings nicht für dich gespart, sondern finanzieren die aktuelle Rente von Personen, die sich bereits im Ruhestand befinden. Dafür erhältst du Anspruch auf die Leistungen der nachfolgenden Generation. Dies ist das sogenannte Umlageverfahren. Grundsätzlich gilt jedoch: Je mehr und länger du in die AHV einzahlst, desto höher ist später deine eigene Rente.

Regelaltersgrenze

Das Alter für den Eintritt in die Rente liegt in der Schweiz bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer (Achtung: Ab 01. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft). Es besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Frührente, diese ist jedoch meist mit Abzügen verbunden.

Frühzeitiger Renteneintritt

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, kann dies unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen tun. Hast du sowohl das 58. Lebensjahr (für Frauen) bzw. 60. Lebensjahr (für Männer) erreicht, kannst du dich jederzeit zur Ruhe setzen, musst dafür allerdings Abzüge in Kauf nehmen.

Die genauen Abzüge variieren je nachdem, wie viele Jahre du vor dem regulären Rentenalter in Rente gehst und lassen sich durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Ob sich das allerdings für dich lohnt, hängt von deiner individuellen Situation ab und solltest du bei deiner AHV-Stelle erfragen.

Du kannst bei der AHV jederzeit eine Übersicht aus deinem individuellen Konto (IK-Auszug) anfordern, aus welchem die Zahlungen deiner Arbeitgeber auf dein AHV-Konto ersichtlich sind. Ebenso kannst du bei Interesse eine Prognose zur Höhe deiner künftigen Altersrente einfordern, indem du einen Antrag auf Rentenvorausberechnung stellst. Wenn du dich ausführlicher über die finanzielle Altersvorsorge informieren möchtest oder erfahren willst, wie du einen Rentenantrag stellst, findest du dazu weitere Beiträge hier in der Mediathek.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Schweizerische Post

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